Cyberresilienz-Verordnung für sichere Produkte

Stefan Effenberger

IT-Dokumentation-Experte

zuletzt aktualisiert

25

.

 

August

 

2025

Lesezeit

3 Minuten

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Cyberresilienz-Verordnung für sichere Produkte

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Cyberresilienz-Verordnung bringt ab 11. Dezember 2027 verbindliche EU-Anforderungen an die Cybersecurity digitaler Produkte; Schwachstellenmeldungen müssen bereits ab 2026 binnen 24 Stunden erfolgen.
  • Betroffen sind Hersteller, Händler und Importeure, die künftig Security by Design, SBOMs, Updates über den Produktlebenszyklus sowie ein dokumentiertes Schwachstellenmanagement nachweisen müssen.
  • Unternehmen profitieren langfristig von mehr Rechtssicherheit, höherem Kundenvertrauen und besserer Transparenz in der IT-Landschaft – z. B. durch automatisierte Inventarisierung und saubere Dokumentation bestehender Systeme.
  • Cyberresilienz-Verordnung für sichere Produkte

    Einführung – Was ist die Cyberresilienz-Verordnung?

    Die sogenannte Cyberresilienz‑Verordnung (auch Cyber Resilience Verordnung oder Cyber Resilience Act) ist eine EU‑Verordnung (EU 2024/2847), die erstmals europaweit verbindliche Cyber­sicherheits­anforderungen für sämtliche Produkte mit digitalen Elementen setzt. Dazu gehören sowohl vernetzte Hardware (Smartphones, Router, IoT‑Geräte) als auch Softwarelösungen (Apps, B2B‑Software etc.).

    Mit der Cyberresilienz Verordnung reagiert die EU auf zwei zentrale Schwachstellen im IT‑Markt:

    • die weit verbreitete Nutzung vernetzter Produkte mit oft unzureichender Sicherheit sowie
    • fehlende Transparenz für Anwender:innen bei sicherheitsrelevanten Eigenschaften.

    Geltungsbeginn und Übergangsfristen

    • Die Verordnung trat am 10. Dezember 2024 in Kraft.
    • Ab 11. Dezember 2027 müssen alle neuen Produkte den CRA‑Anforderungen entsprechen.
    • Für Meldepflichten zu Sicherheitslücken gilt eine frühere Frist: ab September 2026 müssen Hersteller aktiv Sicherheitsteams wie das BSI‑CSIRT informieren.

    Wer ist von der Cyber Resilienz Verordnung betroffen? – Hersteller, Importeure, Händler

    Die Verordnung richtet sich ausdrücklich an Wirtschaftsbeteiligte, insbesondere:

    • Hersteller: Wer Produkte entwickelt, herstellen lässt oder unter eigenem Namen in Verkehr bringt – auch über Subunternehmen.
    • Importeure und Händler: Diese müssen sicherstellen, dass Cyber-Resilienz‑konforme Produkte in Verkehr gebracht werden. Andernfalls können sie selbst als Hersteller gelten, insbesondere bei wesentlichen Veränderungen oder unter eigener Marke.

    Was müssen Hersteller konkret tun?

    Die Pflichten sind umfangreich – einige Kernaspekte:

    • Security by Design und by Default: Produkte müssen von Anfang an sicher konzipiert sein.
    • Technische Dokumentation: Risikoanalysen, Tests, Threat‑Modelle, Ideen wie SBOM (Software Bill of Materials), und Nachweis der Sicherheit müssen über 10 Jahre zur Verfügung stehen.
    • Sicherheitsupdates & Schwachstellenmanagement: Updates – idealerweise automatisch – müssen verfügbar, Schwachstellen verarbeitet, Nutzer informiert und Vorfälle gemeldet werden.
    • Konformitätsnachweis & CE‑Kennzeichnung: Hersteller müssen eine EU‑Konformitätserklärung ausstellen und die CE‑Markierung anbringen; bei kritischen Produkten gelten zusätzliche Prüfverfahren.

    Kategorien und Sonderregelungen der Cyberresilienz Verordnung

    • Produkte mit digitalen Elementen bilden den Geltungsbereich der Verordnung – ausgenommen sind etwa medizinische Geräte, Autos, Luft- und Raumfahrtprodukte.
    • Drei Konformitätswege je nach Risikoklasse:
      1. Interne Kontrolle – unkritische Produkte
      2. Baumusterprüfung (Klasse I)
      3. Umfassende Qualitätssicherung (Klasse II) oder Cybersecurity‑Zertifikat für kritische Produkte.

    Vorteile für Hersteller, Betreiber und IT-Alltag

    • Hersteller gewinnen Rechtssicherheit und gleichen Marktzugang – die CRA harmonisiert Regeln europaweit-
    • Betreiber profitieren von deutlich sichereren Produkten: Mehr Transparenz, klare Schwachstellenmeldepflichten, und resilientere Lieferketten stärken das gesamte Ökosystem.
    • Praxisbeispiel: Stellen Sie sich ein smartes Zutrittsystem im Unternehmen vor:
      Dank CRA muss dieses sicher gestartet, regelmäßig gepatched und transparent dokumentiert sein – deutlich weniger Angriffsfläche als zuvor.

    Unterstützung und Umsetzung in Deutschland durch das BSI

    • Zentrale Rolle des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
      → Das BSI fungiert als zuständige Marktaufsichtsbehörde, nimmt Meldungen zu Schwachstellen und Sicherheitsvorfällen entgegen.
    • Technische Hilfsmittel zur Vorbereitung
      • Technische Richtlinie TR-03183 mit praxisnahen Anforderungen (Security by Design, SBOM, Vulnerability Reporting)
      • Freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen – als Übergangsmaßnahme zur Stärkung des Vertrauens in Produkt-IT-Sicherheit
    • Nationale Umsetzung durch das BMI
      • Erarbeitung eines Umsetzungsgesetzes für Zuständigkeiten, Bußgeldrahmen und Übergangsfristen
      • Anpassung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 an CRA-Vorgaben
    • Handlungsempfehlung für Unternehmen in Deutschland
      • Frühzeitige Auseinandersetzung mit:
        • Meldepflicht ausnutzbarer Schwachstellen (innerhalb von 24 Stunden, Art. 11 CRA)
        • Langfristigen Wartungs- und Updatepflichten für Produkte mit digitalen Elementen
      • Nutzung der BSI-Leitfäden, Richtlinien und Schulungsangebote als Unterstützung für den Übergang in die CRA-konforme Praxis

    Cyberresilienz-Verordnung und Docusnap

    In Ihrem IT-Alltag unterstützt Docusnap Sie dabei, die IT-Landschaft systematisch zu inventarisieren und zu dokumentieren – inklusive vernetzter Hardware und Anwendungen. Gerade im Umfeld der Cyber Resilienz Verdordnung hilft Docusnap z. B.:

    • Transparenz zu deklarationspflichtigen Produkten
    • Dokumentation von Schwachstellen-Trackings und Konfigurationsstatus
    • Effizientes Schwachstellen-Management über Reports und Pläne

    So können Sie im Sinne der Cyberresilienz-Verordnung nicht nur Ihre Dokumentationspflichten erfüllen, sondern Ihren IT-Betrieb auch zukunftssicher und resilient gestalten.

    Mehr allgemeine Informationen zur Cyber Resilienz und die Unterstützung durch Docusnap erfahren Sie in unserem Blogartikel "Cyber Resilienz: Definition, Maßnahmen und 7 Schritte".

    Fazit

    Die Cyber Resilience Verordnung markiert einen historischen Schritt zu mehr Transparenz, Sicherheit und Vertrauen im digitalen Binnenmarkt – für Hersteller, Händler, Betreiber und Anwender:innen. Die klare Verpflichtung zu Security-by-Design, robustem Schwachstellenmanagement und langfristigem Support ist ein Gewinn für die gesamte IT-Landschaft.

    Unternehmen sollten die verbleibende Übergangszeit nutzen, um ihre internen Prozesse, Dokumentationen sowie Update- und Reporting-Strukturen Verordnungs-konform aufzustellen. Besonders wichtig wird eine ganzheitliche Transparenz über die im Einsatz befindlichen digitalen Produkte, Softwarekomponenten und Systemverbindungen.

    Hier setzt Docusnap an: Durch automatisierte IT-Inventarisierung, Lifecycle-Darstellung und Reports unterstützt Docusnap Sie dabei, die für die Verordnung notwendigen Nachweise effizient zu dokumentieren – und Ihre IT-Umgebung langfristig resili­enter und revisionssicher aufzustellen.

    Die nächsten Schritte:

    Für Unternehmen, die sich frühzeitig auf die Anforderungen der Cyberresilienz-Verordnung vorbereiten möchten, lohnt sich ein Blick auf die eigenen IT-Dokumentations- und Transparenzprozesse. Genau hier setzt Docusnap mit seiner automatisierten Inventarisierungs- und Dokumentationslösung an.

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