Cyber Resilience Act: Was Sie wissen sollten

Stefan Effenberger

IT-Dokumentation-Experte

zuletzt aktualisiert

25

.

 

August

 

2025

Lesezeit

3 Minuten

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Cyber Resilience Act: Was Sie wissen sollten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Cyber Resilience Act (CRA) ist eine geplante EU-Verordnung, die einheitliche Cybersicherheitsanforderungen für digitale Produkte festlegt – betroffen sind Hersteller, Importeure und Händler, auch außerhalb der EU.
  • Ziel ist es, die Cybersicherheit über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg zu verbessern – durch CE-Kennzeichnung, Schwachstellenmanagement und Sicherheitsupdates wird „Security by Design“ zur Pflicht.
  • Unternehmen sollten jetzt handeln: Docusnap unterstützt bei der technischen Dokumentation, Inventarisierung, Update-Nachverfolgung und Risikoanalyse – zentrale Anforderungen für CRA- und NIS2-Compliance.
  • Cyber Resilience Act (CRA)

    Was ist der Cyber Resilience Act?

    Der Cyber Resilience Act (CRA), auf Deutsch auch Cyberresilienz-Verordnung, ist eine geplante EU-Verordnung zur Stärkung der Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen. Ziel ist es, die Cyberresilienz entlang des gesamten Lebenszyklus eines Produkts zu verbessern – von der Entwicklung bis zur Außerdienststellung.

    Der CRA legt konkrete Anforderungen an Hersteller, Importeure und Händler fest. Betroffen sind unter anderem Betriebssysteme, Softwarelösungen, IoT-Geräte, Industriesteuerungen und vieles mehr. Die Verordnung wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union auf den Weg gebracht, um einheitliche Anforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen festzulegen.

    💡 Kurz erklärt: Der Cyber Resilience Act verlangt, dass digitale Produkte standardmäßig sicher sind – und nicht erst durch nachträgliche Maßnahmen geschützt werden müssen.

    Die wichtigsten Fristen im Überblick:

    • 10. Dezember 2024: Die Verordnung tritt offiziell in Kraft
    • Juni 2026: Vorgaben für Konformitätsbewertungsstellen greifen – sie prüfen künftig, ob Produkte die geforderten Sicherheitsstandards erfüllen
    • September 2026: Hersteller müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle verpflichtend melden
    • 11. Dezember 2027: Der CRA gilt in vollem Umfang – alle Anforderungen müssen vollständig umgesetzt sein

    Cyber Resilience Act deutsch: Was bedeutet das für Unternehmen in Deutschland?

    In unserem Blogartikel Cyberresilienz-Verordnung für sichere Produkte erfahren Sie konkret, was Hersteller und Unternehmen in Deutschland tun müssen, um den Anforderungen zu entsprechen – inklusive Umsetzungshilfen und Fristen.

    Cyber Resilience Act (deutsch) PDF: Das BSI hat auf seiner Webseite Dokumente für Unternehmen zur Verfügung gestellt. Die Technische Richtlinie beschreibt Cyber-Resilienz-Anforderungen an Hersteller und Produkte. Hier geht's zur offiziellen Richtlinie, die kontinuierlich aktualisiert und weiterentwickelt wird.

    CRA (Cyber Resilience Act): Wer ist betroffen?

    Der Cyber-Resilience-Act betrifft nicht nur Hersteller im klassischen Sinne, sondern auch Unternehmen, die Produkte modifizieren, kombinieren oder unter eigenem Namen vermarkten. Auch Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen sich mit der Verordnung befassen, da sie oftmals selbstentwickelte Software oder Hardware einsetzen.

    Ein Praxisbeispiel aus dem IT-Alltag:

    Ein Unternehmen verwendet eine eigenentwickelte Appliance zur Netzwerküberwachung. Diese muss nach Inkrafttreten des CRA geprüft und dokumentiert werden – inklusive Risikoanalyse und Update-Strategie. Ohne entsprechendes Vorgehen drohen Bußgelder oder Marktverbot.

    Ziele des Cyber Resilience Act (CRA)

    Die zentralen Ziele des CRA lassen sich wie folgt zusammenfassen:

    • Stärkung der Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen im gesamten EU-Binnenmarkt
    • Sicherheits-by-Design: Digitale Produkte sollen bereits bei der Entwicklung grundlegende Sicherheitsmerkmale erfüllen
    • Transparenz über die Cybersicherheitsrisiken von Produkten für Verbraucher und Unternehmen
    • Verpflichtung zu Schwachstellenmanagement und regelmäßigen Sicherheitsupdates
    • Harmonisierung der Anforderungen für Hersteller und Anbieter innerhalb der EU

    Cyber Resilience Act Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte

    1. Risikobasierte Klassifizierung

    Der CRA unterscheidet Produkte nach ihrem Risiko. Je höher das Risiko, desto strenger die Anforderungen.

    2. Technische Dokumentation & CE-Kennzeichnung

    Hersteller müssen Sicherheitsfunktionen dokumentieren und das Produkt mit einem CE-Zeichen versehen. Das bedeutet auch: IT-Dokumentation wird zur Pflicht.

    3. Schwachstellenmanagement

    Sicherheitslücken müssen aktiv gemeldet und innerhalb definierter Fristen behoben werden. Ein unternehmenseigenes Vulnerability Management wird zur Voraussetzung.

    4. Updates & Support

    Produkte müssen während ihrer gesamten Lebensdauer sicherheitsrelevante Updates erhalten – dokumentiert, nachweisbar und nachvollziehbar.

    Unterschied: CRA (Cyber Resilience Act) vs. NIS2

    Obwohl sowohl der Cyber Resilience Act (CRA) als auch die NIS2-Richtlinie das Ziel verfolgen, die Cybersicherheit innerhalb der EU zu stärken, unterscheiden sie sich grundlegend in ihrer Zielsetzung und Auswirkung auf Unternehmen:

    Zielgruppe

    • Cyber Resilience Act (CRA): richtet sich primär an Hersteller, Importeure und Vertreiber digitaler Produkte (z. B. Software, Hardware, IoT-Geräte).
    • NIS2-Richtlinie: adressiert Betreiber wesentlicher und wichtiger Dienste, wie Energieversorger, Gesundheitseinrichtungen, öffentliche Verwaltungen oder IT-Dienstleister.

    Fokus

    • CRA: legt den Schwerpunkt auf die Produktsicherheit – digitale Produkte sollen von Beginn an sicher entwickelt und betrieben werden.
    • NIS2: fokussiert sich auf die organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen innerhalb von Unternehmen und Einrichtungen.

    Umsetzungspflicht

    • CRA: greift beim Inverkehrbringen von Produkten mit digitalen Komponenten. Die Sicherheit muss nachgewiesen werden, bevor das Produkt auf den Markt kommt.
    • NIS2: gilt für den laufenden Betrieb von Diensten. Es geht um die kontinuierliche Absicherung und das Risikomanagement der eigenen IT-Infrastruktur.

    Dokumentationsanforderungen

    • CRA: fordert unter anderem eine technische Dokumentation, Sicherheitsnachweise und eine CE-Kennzeichnung für betroffene Produkte.
    • NIS2: verlangt Sicherheitskonzepte, Nachweise über Risikoanalysen sowie regelmäßige Berichte zu Vorfällen und Maßnahmen.

    Unterstützung durch Docusnap: Dokumentieren, Nachweisen, Absichern

    Mit dem Inkrafttreten des Cyber Resilience Act CRA steigt der Druck auf Unternehmen, ihre IT-Infrastruktur transparent und aktuell zu dokumentieren. Docusnap unterstützt Sie dabei:

    Automatisierte Inventarisierung von Hard- und Software
    Automatisierte Netzwerkpläne und Rollen-Berechtigungsanalysen
    ✅ Unterstützung bei der technischen Dokumentation für die CE-Kennzeichnung
    ✅ Versionierung und Historisierung für Update-Nachweise
    ✅ Grundlage für Sicherheitsbewertungen und Risikoanalysen

    Damit wird Docusnap zur zentralen Informationsquelle im Rahmen des CRA.

    Fazit: Jetzt auf CRA vorbereiten – mit strukturierter IT-Dokumentation

    Der Cyber-Resilience-Act  ist keine theoretische EU-Idee, sondern wird bereits konkret vorbereitet. Die Umsetzung bedeutet Aufwand – aber auch eine Chance, die IT-Sicherheit und Transparenz im Unternehmen zu verbessern. Mit Docusnap schaffen Sie dafür die notwendige Basis.

    Dokumentieren Sie Ihre Systeme, rollen Sie Verantwortlichkeiten aus, und sichern Sie sich ab – bevor die ersten Kontrollen erfolgen.

    Die nächsten Schritte:

    Die Anforderungen des Cyber Resilience Act (CRA) kommen – und Unternehmen sollten rechtzeitig beginnen, ihre IT-Dokumentation und Sicherheitsprozesse darauf auszurichten. Mit Docusnap legen Sie die technische Basis für eine strukturierte, nachweisbare und zukunftssichere Umsetzung.

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